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Trageberechtigung von ausländischen Sprungabzeichen an der deutschen Uniform
In Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verteidigung wurde diese Frage nun abschließend geklärt.
Gemäß loyal 01/07 (Infoecke) gilt:
Abzeichen ausländischer Streitkräfte dürfen an der Uniform getragen werden, wenn sie
+ im Dienst,
+ bei dienstlichen Veranstaltungen oder
+ im Rahmen von Patenschaftsveranstaltungen auf Grund einer besonderen militärischen Ausbildung oder
+ nach Erfüllung besonderer militärischer Leistungsbedingungen
erworben wurden.
Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, dürfen Abzeichen ausländischer Streitkräfte nicht an der Uniform getragen werden.
Es ist auch unerheblich, ob man im Besitz eines deutschen Militär- Fallschirmsprungabzeichens ist, oder nicht. Sobald einer der o.a. Voraussetzungen erfüllt sind, darf ein ausländisches Militär- Fallschirmsprungabzeichen an der Bw Uniform getragen werden.
(ZDv37/10 "Anzugsordnung für die Soldaten der Bundeswehr" Ziff.580ff)
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